Unternehmen - Energiemanagement (ISO 50001)
Im Rahmen der unternehmerischen Sorgfaltspflicht hinsichtlich eines Energiemanagementsystems (EMS) legen wir unsere Unternehmensgrundsätze wie folgt fest:
Die Anwendung des EMS gewährleistet, dass alle organisatorischen, kaufmännischen und technischen Tätigkeiten, die Auswirkungen auf die Energie haben, erfasst, geplant, gesteuert und überwacht werden. Darüber hinaus werden vertraglich vereinbarte Forderungen erfüllt.
Das von uns praktizierte EMS setzt die Norm, DIN EN ISO 50001, um. Die Gliederung entspricht dieser Norm, deren inhaltliche Forderungen auch bei vertraglichen Vereinbarungen mit unseren Kunden zur Anwendung kommen sollen.
Durch diese Erklärung verpflichtet die Geschäftsführung, alle Mitarbeiter, ihre Tätigkeit gemäß den Beschreibungen den mitgeltenden Dokumenten auszuführen. Dadurch wird sichergestellt, dass die strategischen und operativen Energieziele zum Energiemanagement (EM) eingehalten werden.
Die energiepolitischen Grundsätze beschreiben die strategische Ausrichtung des Unternehmens im Kontext seiner Energiepolitik. In diesem Abschnitt werden die Grundsätze der unternehmerischen Energiepolitik definiert und festgelegt. Dazu gehört beispielsweise, dass die Einführung und Aufrechterhaltung eines Energiemanagementsystems (EMS) von der Geschäftsführung koordiniert und überwacht wird.
Für unsere Produkte und deren Herstellung streben wir energieeffiziente und umweltverträgliche Lösungen an. Daher orientieren wir uns bei allen Maßnahmen zum Umweltschutz und Energiemanagement am aktuellen Stand der Technik. Unsere Lieferanten und Vertragspartner beziehen wir in diese Zielsetzung mit ein.
Wir möchten unseren Energieverbrauch langfristig optimieren, setzen Energie effizient ein und sind bestrebt, die Energieeffizienz in einem ständigen Verbesserungsprozess zu steigern. Zur Umsetzung dieser Ziele führen wird ein Energiemanagementsystem ein.
Energiemanagement erfordert auf allen Ebenen verantwortungsbewusste Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aktiv bei der Realisierung mitdenken und mitarbeiten. Die Unternehmensführung und die Mitarbeiter verpflichten sich zur Umsetzung der beschriebenen energiepolitischen Grundsätze.
Die Verantwortung zur Einführung und Umsetzung für das Energiemanagementsystem obliegt der Geschäftsführung. Diese veranlasst die Erstellung und Pflege des EMS auf Basis der festgelegten Unternehmensziele und -leitlinien. Der Energiemanagementbeauftragte (EMB) ist als Beauftragter der Geschäftsführung für die Anwendung, Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des EMS verantwortlich.
Die Hauptaufgaben und -befugnisse des Beauftragten sind den Mitarbeitern bekannt und beziehen sich auf folgende Tätigkeitsschwerpunkte:
- Sicherstellung der Einhaltung der jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen im Kontext des angewandten Energiemanagementsystems
- Planung, Veranlassung, Durchführung und Dokumentation von Audits
- Koordination der fachlichen Zusammenarbeit mit externen Zertifizierungsstellen und Fachverbänden
- Beratung der Geschäftsführung und Schulung der Mitarbeiter/Auditoren in energierelevanten Themen
- Definition, Dokumentation, Qualifikation, Überwachung und Optimierung (kontinuierliche Verbesserung) des EMS
- Berücksichtigung europäischer und internationaler Anforderungen hinsichtlich der Energieeffizienz
- Periodische Berichterstattung an die Unternehmensleitung
Wir sind zertifiziert nach DIN EN ISO 14001:2015


